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PrimeKonzept
Klare Rollen · faire Bedingungen

Nutzungsbedingungen und AGB

Was die Website leistet, wann ein Auftrag entsteht und welche Verantwortung PrimeKonzept, Nutzer und externe Produktanbieter jeweils übernehmen.

Diese Bedingungen ersetzen weder einen individuellen Vermittlungsvertrag noch gesetzliche Erst- und Vorabinformationen, Beratungsdokumentationen, Vollmachten, Produktbedingungen oder eine im Einzelfall erforderliche Widerrufsbelehrung. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.

§ 1 · Anbieter und Geltung

Für welche Leistungen diese Bedingungen gelten

Anbieter ist PrimeKonzept. Die vollständigen Anbieter- und Kontaktdaten finden Sie im Impressum. Diese Bedingungen regeln die Nutzung der PrimeKonzept-Website und – nur bei wirksamer Einbeziehung – eigene Vermittlungs-, Beratungs- oder Unterstützungsleistungen von PrimeKonzept gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.

Individuelle Vereinbarungen, gesetzliche Pflichtinformationen und zwingendes Recht gehen diesen Bedingungen vor. Bedingungen eines externen Produktanbieters gelten ausschließlich für dessen Produktvertrag.

§ 2 · Rollenmodell

Zwei sichtbar getrennte Leistungswege

Persönliche Beratung oder Vermittlung

Dieser Weg beginnt nur durch eine ausdrückliche Anfrage und die Übernahme des konkreten Auftrags durch PrimeKonzept. Gesetzliche Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten bleiben vollständig bestehen.

Online-Selbstservice / Partnerangebot

Gekennzeichnete Links, Anzeigen und Rechner führen zu einem externen Anbieter oder werden von ihm betrieben. Ohne ausdrückliche Vereinbarung findet innerhalb dieser Strecke keine individuelle Beratung durch PrimeKonzept statt.

Eine Bezeichnung als Affiliate-, Werbe- oder Selbstservice-Strecke ändert eine tatsächlich erlaubnis- oder informationspflichtige Tätigkeit nicht. Soweit PrimeKonzept rechtlich als Vermittler, Nachweisender oder Abschlusshelfer handelt, werden die entsprechenden Pflichten erfüllt.

§ 3 · Anfrage und Vertragsschluss

Wann ein Auftrag entsteht

Allgemeine Website-Inhalte, ein Klick auf einen Partnerlink, die Nutzung eines externen Rechners, eine Terminbitte oder eine unverbindliche Kontaktanfrage begründen für sich genommen keinen persönlichen Beratungs- oder Vermittlungsauftrag mit PrimeKonzept.

Ein eigener Auftrag entsteht erst, wenn Leistungsumfang und Auftrag ausdrücklich vereinbart und von PrimeKonzept angenommen wurden. Soweit das Gesetz Textform, Schriftform, einen dauerhaften Datenträger oder besondere Vorabinformationen verlangt, ist der Auftrag erst unter Beachtung dieser Anforderungen wirksam.

Ein Verbraucherdarlehensvermittlungsvertrag wird, soweit § 655b BGB anwendbar ist, in der gesetzlich verlangten Form und getrennt vom Darlehensantrag geschlossen.

§ 4 · Eigene Leistungen

Leistungsumfang von PrimeKonzept

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Auftrag und der jeweils bestehenden gewerberechtlichen Erlaubnis. Er kann insbesondere die Ermittlung von Wünschen und Bedürfnissen, Markt- oder Produktauswahl im offengelegten Umfang, Beratung, Angebotsaufbereitung, Antragsbegleitung, Kommunikation mit Produktanbietern und erforderliche Dokumentation umfassen.

PrimeKonzept erbringt keine Steuer- oder Rechtsberatung, sofern eine solche Leistung nicht ausdrücklich vereinbart und gesetzlich zulässig ist. Allgemeine Rechenbeispiele und Ratgeberinhalte sind keine persönliche Empfehlung.

§ 5 · Externe Produktanbieter

Der eigentliche Produktvertrag

Versicherungs-, Darlehens-, Konto-, Karten-, Spar- oder sonstige Finanzproduktverträge kommen ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem im Angebot genannten Produktanbieter zustande. PrimeKonzept ist weder Versicherer noch Bank, Darlehensgeber, Kartenemittent oder Einlagensicherungsstelle.

Über Annahme, Ablehnung, Bonitätsprüfung, Zinssatz, Versicherungsprämie, Leistungsumfang, Auszahlung, Kreditrahmen und endgültige Vertragsbedingungen entscheidet der jeweilige Anbieter. PrimeKonzept verspricht weder einen Abschluss noch eine bestimmte Kondition, Ersparnis, Auszahlung oder Annahmequote.

§ 6 · Vergütung und Kosten

Keine versteckte Zahlungspflicht

Aus dem bloßen Besuch der Website, dem Lesen von Informationen oder dem Aufruf eines Partnerlinks entsteht keine Zahlungspflicht des Nutzers gegenüber PrimeKonzept.

PrimeKonzept kann für Vermittlungen, qualifizierte Kontakte oder Abschlüsse eine Provision, Courtage oder Affiliate-Vergütung von Versicherern, Darlehensgebern, Produktanbietern, Maklerpools oder Plattformen erhalten. Art, Quelle, Berechnungsmethode und – soweit gesetzlich vorgeschrieben – Höhe beziehungsweise Bandbreite werden im vorgesehenen Zeitpunkt offengelegt.

Eine unmittelbar vom Kunden zu zahlende Vergütung oder sonstige Gebühr entsteht nur aufgrund einer gesonderten, transparenten und rechtlich wirksamen Vereinbarung. Kosten des eigentlichen Produktvertrags ergeben sich ausschließlich aus den Unterlagen des Produktanbieters.

§ 7 · Mitwirkung

Richtige und erforderliche Angaben

Nutzer sollen die für ihr konkretes Anliegen erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß machen, Änderungen rechtzeitig mitteilen und Unterlagen vor Abgabe einer Vertragserklärung prüfen. Diese Mitwirkungspflicht verlagert keine gesetzliche Beratungs-, Prüf- oder Dokumentationspflicht von PrimeKonzept auf den Nutzer.

Zugangsdaten, Passwörter, TANs oder Sicherheitscodes dürfen PrimeKonzept nicht übermittelt werden. Sensible Finanz-, Identitäts- oder Gesundheitsunterlagen sollen nur über einen ausdrücklich hierfür benannten sicheren Weg übermittelt werden.

§ 8 · Kommunikation

Kontaktwege und Erklärungen

Für allgemeine Kommunikation können Post, Telefon und E-Mail genutzt werden. Erklärungen sind an die im Impressum genannten Kontaktdaten zu richten, sofern im konkreten Vorgang kein anderer Empfänger oder gesetzlich vorgeschriebener Weg genannt ist.

Diese Regelung verlangt keine strengere Form als gesetzlich zulässig. Gesetzliche Anforderungen an Schriftform, Textform, dauerhaften Datenträger, Identifikation oder Unterschrift bleiben unberührt.

§ 9 · Website-Nutzung

Informationen, Rechner und Verfügbarkeit

PrimeKonzept bemüht sich um richtige, verständliche und aktuelle Inhalte. Finanzprodukte, Konditionen, Annahmeregeln und Partnerangebote können sich jedoch kurzfristig ändern. Verbindlich sind allein die vor Vertragsschluss vom Produktanbieter bereitgestellten Unterlagen.

Rechnerergebnisse und Beispiele beruhen auf den eingegebenen beziehungsweise dargestellten Annahmen. Sie sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen oder Änderungen externer Dienste können die Verfügbarkeit vorübergehend einschränken.

Texte, Gestaltung, Logos und sonstige Inhalte dürfen nur im gesetzlich erlaubten Umfang genutzt werden. Rechte externer Marken- und Produktanbieter bleiben unberührt.

§ 10 · Haftung

Ausgewogene Haftungsregelung

PrimeKonzept haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie in allen Fällen, in denen eine Begrenzung gesetzlich unzulässig ist.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.

Diese Regelung beseitigt keine eigene Haftung für eine tatsächlich übernommene Vermittlungs- oder Beratungsleistung und keine zwingenden Ansprüche des Verbrauchers.

§ 11 · Widerruf

Widerrufsrechte werden gesondert belehrt

Bei einem reinen Weiterleitungs- oder Affiliate-Link entsteht kein eigener entgeltlicher Dienstleistungsvertrag mit PrimeKonzept, für den ein Widerrufsrecht fingiert wird. Widerrufsrechte für den Produktvertrag erläutert der jeweilige Produktanbieter.

Wird mit PrimeKonzept im Fernabsatz ein eigener Vertrag geschlossen und besteht dafür ein gesetzliches Widerrufsrecht, erhält der Verbraucher vor Vertragsschluss eine gesonderte, auf den konkreten Vertrag abgestimmte Widerrufsbelehrung und – soweit erforderlich – ein Muster-Widerrufsformular. Eine solche Belehrung wird nicht durch diese AGB ersetzt.

§ 12 · Beschwerden und Streitbeilegung

Erst intern klären, Rechtsweg bleibt offen

Beschwerden können an info@primekonzept.de oder an die im Impressum genannte Postanschrift gesendet werden. Die für die jeweilige Tätigkeit in Betracht kommenden Schlichtungsstellen sind in der Erstinformation aufgeführt.

Soweit § 17 Abs. 4 VersVermV oder eine andere gesetzliche beziehungsweise vertragliche Pflicht greift, nimmt PrimeKonzept am zuständigen Verfahren teil. Im Übrigen ist PrimeKonzept nicht allgemein bereit oder verpflichtet, an einem Verbraucherschlichtungsverfahren teilzunehmen, sofern im Einzelfall nichts anderes erklärt oder vereinbart wird. Nach einer nicht beigelegten konkreten Verbraucherstreitigkeit erteilt PrimeKonzept die nach § 37 VSBG erforderliche Information in Textform.

Die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung wurde am 20. Juli 2025 eingestellt. Der ordentliche Rechtsweg wird durch einen Schlichtungshinweis nicht ausgeschlossen.

§ 13 · Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Änderungen

Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

Ein ausschließlicher Gerichtsstand wird nur vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist, insbesondere gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt. Änderungen gelten nicht rückwirkend für bereits geschlossene Aufträge, sofern sie nicht wirksam vereinbart oder gesetzlich erforderlich sind.

Redaktioneller Stand: 7. September 2026 · Allgemeine Geschäftsbedingungen für PrimeKonzept.de

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