Angaben gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) sowie ergänzende Angaben für erlaubnispflichtige Vermittlungstätigkeiten.
Diensteanbieter
PrimeKonzeptInhaber: Ion Chiochiu
Kreuzangerstr. 6
86399 Bobingen
Deutschland
„PrimeKonzept“ ist die geschäftliche Bezeichnung des Inhabers. Die Website erweckt nicht den Eindruck, PrimeKonzept sei eine GmbH, Aktiengesellschaft oder eine andere tatsächlich nicht bestehende Rechtsform.
Schnelle und unmittelbare Kontaktaufnahme
- Telefon
- +49 8204 2989897
- info@primekonzept.de
- Internet
- www.primekonzept.de
- Erreichbarkeit
- Montag bis Freitag, 10:00–18:00 Uhr
Berufsbezeichnungen und Erlaubnisse
Versicherungsvermittlung
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Immobiliardarlehensvermittlung
Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO, erteilt am 6. September 2021 durch die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern.
Immobilienvermittlung
Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO, erteilt mit Wirkung vom 12. Februar 2025 durch die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern.
Sonstige Darlehensvermittlung
Darlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO, erteilt am 21. April 2020 durch die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern.
Die Immobilienmakler-Erlaubnis umfasst die gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume sowie den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge. Die Darlehensvermittler-Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO umfasst die gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Darlehensverträgen – mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO – sowie den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge.
Die Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO umfasst die Vermittlung des Abschlusses von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des § 491 Abs. 3 BGB und entsprechenden entgeltlichen Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 BGB sowie die Beratung Dritter zu solchen Verträgen.
Die Erlaubnisse wurden in Deutschland erteilt. Maßgebliche berufsrechtliche Vorschriften sind insbesondere §§ 34c, 34d und 34i GewO, die Versicherungsvermittlungsverordnung, die Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung, §§ 59–68 VVG sowie die einschlägigen Vorschriften des BGB und EGBGB. Die Vorschriften sind über gesetze-im-internet.de abrufbar.
Vorausschau auf § 34k GewO: Für Allgemein-Verbraucherdarlehen gilt ab 20. November 2026 eine neue Erlaubnis- und Registrierungspflicht. Bereits tätige Inhaber der einschlägigen §-34c-Erlaubnis, die diese Tätigkeit fortsetzen wollen, müssen den Antrag grundsätzlich bis zum Ablauf des 31. Mai 2027 stellen; die bisherige Darlehenserlaubnis erlischt nach bestandskräftiger Entscheidung, spätestens mit Ablauf des 19. November 2027. PrimeKonzept behauptet eine §-34k-Erlaubnis und Registereintragung erst, wenn diese tatsächlich vorliegen.
Vermittlerregister
- Versicherung
- Registrierungsnummer D-JW0T-EGGSB-84
- Immobiliardarlehen
- Registrierungsnummer D-W-155-747C-14
- Gemeinsame Stelle
- Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Breite Straße 29, 10178 Berlin
- Telefon Register
- 0180 600 58 50 (20 Cent/Anruf)
- Online-Prüfung
- www.vermittlerregister.info
Zuständige Erlaubnis-, Register- und Aufsichtsbehörde
Industrie- und Handelskammer für München und OberbayernMax-Joseph-Straße 2
80333 München
Telefon: 089 5116-0
E-Mail: info@muenchen.ihk.de
www.ihk-muenchen.de
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Ion Chiochiu, Kreuzangerstr. 6, 86399 BobingenAußergerichtliche Streitbeilegung
Beschwerden können an info@primekonzept.de oder an die oben genannte Postanschrift gerichtet werden.
Schlichtungsstelle Finanzberatung
Barmbeker Straße 2, 2. OG22303 Hamburg
schlichtung-finanzberatung.de
Soweit § 17 Abs. 4 VersVermV anwendbar ist und ein Versicherungsnehmer die zuständige Schlichtungsstelle anruft, nimmt PrimeKonzept am Verfahren teil. Im Übrigen ist PrimeKonzept nicht allgemein bereit oder verpflichtet, an einem Verbraucherschlichtungsverfahren teilzunehmen, sofern im konkreten Fall keine andere gesetzliche oder vertragliche Pflicht besteht.
Die frühere europäische Plattform für Online-Streitbeilegung wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt. Ein veralteter OS-Link wird deshalb nicht mehr angegeben.
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Redaktioneller Stand: 7. September 2026 · Anbieterangaben für PrimeKonzept.de