Informationen insbesondere nach §§ 15 und 16 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV). Darlehensbezogene Vorabinformationen nach BGB/EGBGB und die Europäische Standardisierte Merkblattinformation (ESIS) werden – soweit einschlägig – zusätzlich vor dem jeweiligen Geschäft bereitgestellt.
Identität und Geschäftskontakt
PrimeKonzept · Inhaber Ion ChiochiuKreuzangerstr. 6, 86399 Bobingen, Deutschland
Telefon: +49 8204 2989897
E-Mail: info@primekonzept.de
Internet: www.primekonzept.de
Tätigkeitsarten, Erlaubnisse und Register
- Versicherungen
- Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO; Registernummer D-JW0T-EGGSB-84
- Immobiliardarlehen
- Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO, erteilt am 6. September 2021 durch die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern; Registernummer D-W-155-747C-14. Die Erlaubnis umfasst die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen und entsprechenden entgeltlichen Finanzierungshilfen sowie die Beratung Dritter zu solchen Verträgen.
- Immobilien
- Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO, erteilt mit Wirkung vom 12. Februar 2025 durch die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern. Erlaubt sind die Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume sowie der Nachweis entsprechender Abschlussgelegenheiten.
- Weitere Darlehen
- Darlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO, erteilt am 21. April 2020 durch die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern. Erlaubt sind die gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Darlehensverträgen – ausgenommen Verträge im Sinne des § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO – und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge.
Gemeinsame Registerstelle
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50 (20 Cent/Anruf)
www.vermittlerregister.info
Zuständige Erlaubnis-, Aufsichts- und Registerbehörde
Industrie- und Handelskammer für München und OberbayernMax-Joseph-Straße 2, 80333 München
Telefon: 089 5116-0 · www.ihk-muenchen.de
Zwei klar getrennte Wege
Persönliche Vermittlung
Im Rahmen eines ausdrücklich übernommenen Vermittlungsauftrags bietet PrimeKonzept Beratung nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben an.
Gekennzeichnete Online-Strecke
Bei als Selbstservice oder Partnerangebot gekennzeichneten Links und Rechnern findet innerhalb dieser Strecke keine individuelle Beratung durch PrimeKonzept statt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Bei der Versicherungsvermittlung wird die Empfehlung grundsätzlich auf eine hinreichende Zahl geeigneter, am Markt angebotener Versicherungsverträge gestützt. Falls die Auswahl im Einzelfall eingeschränkt ist, werden Auswahlgrundlage und Marktumfang vor Abgabe der Vertragserklärung offengelegt.
Bei Darlehensprodukten werden der Umfang der Marktbetrachtung, etwaige Bindungen an einen oder mehrere Darlehensgeber und die Frage, ob eine Beratungsleistung erbracht wird, in den einschlägigen vorvertraglichen Informationen konkret mitgeteilt. PrimeKonzept verwendet den Begriff „unabhängig“ nicht pauschal.
Art und Quelle möglicher Vergütungen
Versicherungsvermittlung
PrimeKonzept erhält grundsätzlich eine als Provision beziehungsweise Courtage in der Versicherungsprämie enthaltene Vergütung, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird. Andere Zuwendungen, eine unmittelbare Vergütung durch den Kunden oder eine Kombination verschiedener Vergütungsarten werden nur verwendet, wenn dies im konkreten Fall rechtlich zulässig ist und vorher transparent mitgeteilt beziehungsweise vereinbart wurde.
Darlehens- und Immobiliardarlehensvermittlung
PrimeKonzept kann bei erfolgreicher Vermittlung eine Vergütung vom Darlehensgeber, Produktanbieter, Maklerpool oder der eingesetzten Vermittlungsplattform erhalten. Berechnungsmethode und – sobald gesetzlich vorgesehen beziehungsweise bekannt – Höhe oder Bandbreite werden in den vorvertraglichen Darlehensinformationen beziehungsweise im ESIS-Merkblatt offengelegt. Eine vom Kunden unmittelbar zu zahlende Vergütung entsteht nur aufgrund einer gesonderten, wirksamen Vereinbarung.
Affiliate- und Partnerlinks
Bei gekennzeichneten Partnerlinks kann PrimeKonzept bei einem qualifizierten Kontakt, Antrag oder Abschluss eine Affiliate-Vergütung erhalten. Aus dem bloßen Aufruf der Website entsteht dem Nutzer keine Zahlungspflicht gegenüber PrimeKonzept. Die Affiliate-Strecke begründet für sich genommen keinen persönlichen Beratungs- oder Vermittlungsauftrag.
Beteiligungen an Versicherungsunternehmen
PrimeKonzept hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Umgekehrt hält kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als zehn Prozent an PrimeKonzept.
Beschwerdeweg und Schlichtungsstellen
Beschwerden können per E-Mail an info@primekonzept.de oder postalisch an PrimeKonzept gerichtet werden. Der Eingang wird bestätigt; das Anliegen wird sachlich geprüft und in verständlicher Sprache beantwortet.
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Barmbeker Straße 2, 2. OG, 22303 HamburgTelefon: +49 40 69 650 890
schlichtung-finanzberatung.de
Soweit § 17 Abs. 4 VersVermV anwendbar ist und ein Versicherungsnehmer die zuständige Schlichtungsstelle anruft, besteht eine Teilnahmepflicht. Der Rechtsweg bleibt unberührt.
Diese Erstinformation ist nicht das ESIS-Merkblatt
Vor einer konkreten Darlehensvermittlung erhält der Verbraucher – je nach Produkt und gesetzlicher Einordnung – zusätzliche Angaben insbesondere über:
- Identität, Anschrift, Registerstatus und Tätigkeitsumfang des Vermittlers,
- eine Bindung an bestimmte Darlehensgeber und den Umfang der Auswahl,
- ob eine Beratung angeboten wird,
- eine vom Verbraucher zu zahlende Vergütung oder sonstige Kosten,
- Provisionen oder sonstige Anreize Dritter und deren Berechnung beziehungsweise Höhe, soweit mitzuteilen,
- interne Beschwerdeverfahren und zugängliche außergerichtliche Verfahren.
Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen werden die erforderlichen Angaben zusätzlich im hierfür vorgesehenen vorvertraglichen Verfahren und gegebenenfalls im ESIS-Merkblatt bereitgestellt.
Übergang von § 34c zu § 34k GewO
Die neue Erlaubnis- und Registrierungspflicht für die Vermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehen gilt ab 20. November 2026. Bereits tätige Inhaber der einschlägigen § 34c-Erlaubnis, die fortsetzen wollen, müssen den § 34k-Antrag grundsätzlich bis zum Ablauf des 31. Mai 2027 stellen; die bisherige Darlehenserlaubnis erlischt nach bestandskräftiger Entscheidung, spätestens mit Ablauf des 19. November 2027. PrimeKonzept stellt Tätigkeits- und Registerangaben erst dann auf eine endgültige § 34k-Erlaubnis um, wenn Bescheid und Registereintragung tatsächlich vorliegen.
So erhalten Kunden die Information
Die Information wird unentgeltlich, klar und verständlich bereitgestellt. Sie kann ausgedruckt beziehungsweise als PDF gespeichert werden. Wenn der gesetzliche Mitteilungsweg einen dauerhaften Datenträger verlangt oder die Website-Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt sind, wird sie zusätzlich als PDF per E-Mail oder auf Papier übermittelt. Bei einem telefonischen Erstkontakt erfolgt die Übermittlung unmittelbar danach.
Redaktioneller Stand: 7. September 2026 · Erstinformation für PrimeKonzept.de